Wahlberechtigt (Aktives Wahlrecht) sind alle Katholiken, die am Wahltag, dem 18.3.2007, das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben, einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei durch die Eltern ausgeübt.
Die Eltern vereinbaren, wer diese Stimme für das Kind abgibt.
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